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Finanzierung und Wirtschaftlichkeit

Von Bürgerbussen kann, wie auch beim regulären ÖPNV, nicht davon ausgegangen werden, dass sie kostendeckend fahren. Daher muss sich die Gemeinde, in der der Bürgerbus fahren will bereit erklären, die ungedeckten Kosten zu tragen. Aufgrund einer solchen Erklärung werden Bürgerbusse vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.


Förderung des Bürgerbusses

Seit Ende 2003 ist eine Richtlinie zur Förderung von Bürgerbussen in Kraft. Die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW)" wurde per Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 22.10.2003 im Ministerialblatt Nr. 50 vom 02.12.2003 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 5.12.2003 ist die Richtlinie den Bezirksregierungen, Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften und weiteren Verbänden zur Kenntnis gegeben worden. Die Förderung bezieht sich auf die Anschaffung des Fahrzeuges. Das Verkehrsunternehmen, das Eigentümer des Fahrzeuges wird, erhält vom Land einen Festbetrag von 30.000 Euro. Die Anschaffung eines Nachfolgefahrzeuges wird vom Land in gleicher Weise gefördert, wenn der alte Bürgerbus 7 Jahre gefahren wurde oder eine Kilometerleistung vom 300.000 km nach frühestens 5 Jahren aufweist. Bei der Neuanschaffung soll das alte Fahrzeug verkauft werden. Der Verkaufserlös ist für die Neuanschaffung einzusetzen. Wenn der Verkaufserlös höher ist als die Differenz zwischen Kaufpreis und Förderbetrag, ist der Überschuss an das Land zurück zu zahlen. Das Altfahrzeug kann auf Antrag auch im Eigentum verbleiben und für mindestens 2 Jahre als Reservefahrzeug eingesetzt werden. Für die Anschaffung eines Fahrzeugs mit Niederflurtechnik wird der Förderbetrag vom Land NRW um einen zusätzlichen Betrag von 4.000 € heraufgesetzt. Mit Erlass vom 2. Juni 2005 wurde vom Verkehrsministerium NRW festgelegt, dass für die Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeugs mit Erdgasantrieb auf Antrag ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000,00 € gewährt wird. Darüber hinaus bekommen die Bürgerbusvereine vom Land eine jährliche Organisationspauschale von 5.000,00 Euro, die für vereinsinterne Zwecke zu verwenden ist. Diese Mittel sind für Ausgaben zu verwenden, die der Verein zur Aufrechterhaltung seiner Tätigkeit aufwenden muss, also z.B. Bürokosten, Aufwandsentschädigungen an den Vorstand und die Fahrer, Gesundheitsuntersuchungen und Gebühren. Dazu gehören aber auch Ausgaben, die für den Zusammenhalt des Vereins erforderlich sind, wie Präsente für Ehrungen der Fahrer, Feiern und Ausflüge. Die Organisationspauschale wird von der Gemeindeverwaltung bei der Bezirksregierung beantragt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Gemeinde, die die Mittel in voller Höhe an den Bürgerbusverein weitergibt. Die Mittel werden in 2 Teilbeträgen von 2.500 Euro im Januar und im August ausgezahlt und können ausschließlich in dem jeweiligen Haushaltsjahr verwendet werden. Restmittel, die am Ende des Jahres nicht verausgabt sind, müssen an das Land zurück gezahlt werden. Über die Gemeindeverwaltung wird auch der Verwendungsnachweis geführt. Da die Fördermittel zweckgebunden sind, muss die Verwendung nachgewiesen werden. Dies geschieht dadurch, dass der Verein die Kassenführung und alle Belege der Verwaltung vorlegt, die daraus eine Zusammenfassung fertigt, die der Bezirksregierung zugeschickt wird.


Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit

Von den Aufwendungen des Bürgerbusvereins sind die Betriebskosten für den Bus zu unterscheiden, also die laufenden Kosten für Treibstoff, Wartung, Reinigung, Reparaturen, Versicherungen. In Nordrhein-Westfalen haben sich im Prinzip zwei Modelle zur Abwicklung dieser Kosten entwickelt. Im einen Fall werden die Betriebskosten zunächst vom Verkehrsunternehmen übernommen. D.h., dass alle Rechnungen an das Verkehrsunternehmen gehen und von dort beglichen werden. Dafür werden auch sämtliche Fahrgeldeinnahmen an das Verkehrsunternehmen überwiesen. Nach Abschluss des Kassenjahres rechnet das Unternehmen Einnahmen und Ausgaben gegeneinander und rechnet die Bilanz mit der Gemeinde ab. Der Bürgerbusverein muss sich um die Deckung der Kosten nicht kümmern. Im anderen Fall übernimmt der Bürgerbusverein die gesamte finanzielle Abwicklung und verwendet dafür die Fahrgeldeinnahmen. Neben der Begleichung der Rechnungen und der entsprechenden Kassenführung muss hier auch vom Verein der steuerliche Aspekt berücksichtigt werden. Die Organisationspauschale vom Land darf nicht zur Deckung dieser Betriebskosten herangezogen werden. Dafür stehen neben den Fahrgeldeinnahmen des Bürgerbusses i.d.R. auch Werbeeinnahmen zur Verfügung, die z.B. über das Fahrzeug oder die Fahrausweise erzielt werden können. Zu den Einnahmen gehört auch die Ausgleichszahlung des Landes für die kostenlose Beförderung von Schwerbehinderten. Diese Erstattung wird geregelt nach § 145 Abs. 1 im Sozialgesetzbuch IX. Das Procedere sieht normalerweise so aus, dass für alle Linien des betreuenden Verkehrsunternehmens ein durchschnittlicher Prozentsatz an beförderten Schwerbehinderten ermittelt wird, der meist so zwischen 10 und 15 % liegt. Für diesen Anteil werden die Fahrgeldausfälle erstattet, also anteilig auch für die im Bürgerbus beförderten Personen. In vielen Bürgerbussen ist der Anteil der beförderten Schwerbehinderten jedoch erheblich höher. Für diesen Fall kann eine Sonderregelung in Anspruch genommen werden, bei der unter bestimmten Voraussetzungen auf ein teueres Testat eines Wirtschaftsprüfers verzichtet werden kann. Nicht zu vergessen sind die Investitionskosten zu Beginn des Betriebes. Dazu gehören die Fahrzeuganschaffung und der Umbau, die   Haltestelleneinrichtung sowie die Ausstattung der Fahrer mit Handbuch, Fahrausweismappen etc. Auch hierfür wurden verschiedene Modelle der Finanzierung umgesetzt.

Die Wirtschaftlichkeit eines Bürgerbusses hängt natürlich in starkem Maße von den jeweiligen äußeren Umständen ab. Ein Bürgerbus mit einem durchgehenden Stundentakt von morgens 9:00 Uhr bis abends 19:00 Uhr hat natürlich höhere Aufwendungen für Kraftstoff und Reparaturen zu tragen, als ein bedarfsabgestimmter Verkehr mit weniger Fahrten. Ebenso unterschiedlich ist die Einnahmesituation, die von den Fahrgastzahlen, aber auch von Werbeerträgen bestimmt wird. Gegenüber dem herkömmlichen öffentlichen Nahverkehr kann ein Bürgerbus trotz der absolut relativ geringen Fahrgastzahlen mit sehr geringen Kosten betrieben werden. Es gibt auch Bürgerbusse, die keine Defizite einfahren, dies ist jedoch nicht die Regel.

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